Geschrieben von Pieter Zijlema

EPBD IV: Warum Ladepunkte jetzt Pflicht sind

Ein verschwommenes Auto fährt an einem großen, bunten Glasgebäude mit Schachbrettmuster vorbei. Das Gebäude hat lebendige, mehrfarbige Paneele, und rechts ist ein Parkeingangsschild zu sehen. Es ist ein bewölkter Tag.

Die überarbeitete europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD IV), die im Juni 2024 in Kraft tritt, bringt für Immobilieneigentümer und -entwickler in ganz Europa erhebliche Nachhaltigkeitsanforderungen mit sich. Eine der wichtigsten Änderungen? Ein deutlicher Schub für eine bessere Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (EV).

Ab 2025 müssen Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Parkplätzen über mindestens eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen, und die Erwartungen steigen weiter.

Was ändert sich durch die EPBD IV?

Ab 2025 muss in allen neuen Geschäftsgebäuden - und in bestehenden Gebäuden, die umfassend renoviert werden - mindestens eine Ladestation mit einer Steckdose installiert werden. Außerdem müssen sie über vorinstallierte Kabelkanäle verfügen, um eine künftige Erweiterung zu ermöglichen. Dies gilt für Büros, Einzelhandelsflächen, Fabriken, Schulen, Gewerbegebiete, Wohnkomplexe und Wohnungseigentümergemeinschaften (VvEs).

Noch wichtiger ist, dass diese Ladestationen öffentlich zugänglich sein müssen, unabhängig davon, wo sie sich auf Privatgrundstücken befinden.

Warum ist das Laden von Elektrofahrzeugen jetzt erforderlich?

Das Ziel ist klar: Mehr Menschen sollen dazu ermutigt werden, elektrisch zu fahren. Die Europäische Kommission und die niederländische Regierung wollen die Hindernisse für die Einführung von Elektrofahrzeugen (EVs) beseitigen. Bis 2030 werden allein in den Niederlanden über 1,8 Millionen öffentliche und halböffentliche Ladestationen benötigt. Eine robuste Ladeinfrastruktur ist unerlässlich, um die Klimaziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Es geht nicht nur ums Einstecken.

Bei der Installation von Ladestationen geht es um mehr als nur um die Aufstellung eines Ladegeräts. Es handelt sich oft um maßgeschneiderte Arbeit, die Folgendes umfasst:

  • Zugang für Besucher
    Ladestationen werden zunehmend für externe Nutzer eingerichtet, ähnlich wie öffentliche Ladestationen. Dies gilt auch für private Standorte, wie z. B. Firmenparkplätze. Intelligente Zähler, QR-Codes, Ladekarten und Kreditkartenzugang ermöglichen eine nahtlose, bezahlte Nutzung durch Besucher.
  • Lastausgleich
    Intelligentes Laden mit Lastausgleich hilft, teure Netzaufrüstungen zu vermeiden. Es hält den Energiebedarf unter Kontrolle und sorgt dafür, dass das System effizient läuft, ohne das Stromnetz zu überlasten.
  • Cybersecurity und Datenschutz
    Nach der EPBD IV muss jedes Ladegerät über eine sichere Zählung und eine hohe Datensicherheit verfügen. Das bedeutet Schutz gegen Hackerangriffe oder Systemausfälle, insbesondere wenn die Ladegeräte Teil eines umfassenderen Energie- oder Gebäudemanagementsystems sind.

Was bedeutet EPBD IV auf lange Sicht?

  • Ab 2030: Alle neuen Gebäude müssen Null-Emissions-Gebäude (ZEB) sein
  • Bis 2050 muss die gesamte bebaute Umwelt emissionsfrei sein
  • Ab 2028: Öffentliche Gebäude müssen bereits ZEB sein
  • Die Lebenszyklusemissionen (GWP) müssen ab 2028 (für große und öffentliche Gebäude) und 2030 (für alle Gebäude) berechnet werden.
  • Die neuen Normen betreffen Luftqualität in Innenräumen, Zugänglichkeit, Klimaanpassung, Brandschutz und sogar Erdbebensicherheit.
  • Bis 2040 wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen auslaufen
  • Solarmodule und Ladestationen werden mit Beginn der EPBD IV für öffentliche und gewerbliche Gebäude obligatorisch sein.

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